Autokaufverträge - was ist zu beachten? 02/12/2010
Jeder darf jedem das Auto verkaufen, das sein Eigentum ist. Allerdings gibt es auch Gebrauchtwagenhändler, die Autos auf Provisionsbasis verkaufen. Diese Händler treten somit nur als Vermittler des Kaufvertrages auf und sorgen somit dafür, dass keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Denn private Verkäufe unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass ein Auto nur mit einem schriftlichen Vertrag verkauft werden darf. ![]() Die Übergabe des Geldes (Kaufpreis) an den Verkäufer und die Übergabe der Fahrzeugpapiere: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, sowie der Fahrzeugschlüssel reichen für den Autokauf bzw. Autoverkauf aus. Auf diese Art und Weise kommt ein rechtskräftig geschlossener Autokaufvertrag zustande. Weitere Informationen über den Autokaufvertrag finden Sie auch auf folgender Seite : http://www.finon.info/blog/autokaufvertrag-vorlage/. Auf www.finon.info finden Sie auch viele andere und hilfreiche Informationen zu alltäglichen Problemen. Warum ist dieser mündliche Vertrag weder für den Käufer noch für den Verkäufer empfehlenswert? In einem schriftlichen Kaufvertrag wird der Kaufgegenstand genau beschrieben und alle wesentlichen Fahrzeugdaten festgehalten. Dabei ist darauf zu achten, dass der Verkäufer den Zustand des Fahrzeuges korrekt beschreibt. Zu diesem Zustand gehören Angaben zur bisherigen Gesamtfahrleistung des Fahrzeuges. Ggf. muss darauf hingewiesen werden, dass der Tachometer ausgetauscht wurde, weil dieser defekt war. Der Tachometer weise deshalb eine wesentlich geringere Laufleistung auf, als beim Fahrzeug tatsächlich vorliege. Stellt sich nämlich später heraus, dass die auf dem Tachometer ersichtliche Laufleistung geringer ist, als die tatsächliche Laufleistung kann der Käufer des Autos, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und der Kaufvertrag muss evt. rückgängig gemacht werden. Steht dies aber im Kaufvertrag, so hat der Verkäufer gute Karten. Existiert nur ein mündlicher Vertrag stehen Behauptung gegen Behauptung. Wird beispielsweise Unfallfreiheit behauptet und im Autokaufvertrag festgehalten und stellt sich dann heraus, dass das Fahrzeug - mit Ausnahme einfacher Blechschäden - in Unfälle verwickelt war, so ist auch dies ein Grund für die Anfechtung. Wenn man Autokaufverträge abschließt, sollte man dies auf jeden Fall schriftlich tun - wie schon erklärt. Allerdings wäre es empfehlenswert nicht Formulierungen vorzunehmen, sondern bei geeigneten Quellen Vordrucke zu kaufen, die auf rechtliche Vorgaben wie verzugszinsen oder einem Eckzinssatz geprüft sind und diese eingearbeitet haben. Foto: Benjamin Klack / pixelio.de Text zur Verfügung gestellt von auto-ratgeber24.de CommentsLeave a Reply |

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